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MOHLIO / Fassung 2026-10-01-test.7

Geplante Gebühren

Kostenlose Testphase · kein kostenpflichtiger Vertrag. Rechtliche Prüfung vor dem Verkaufsstart noch ausstehend.

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Geplante Gebühren: ausschließlich belegte MOHLIO-Ergebnisse

Geplant sind 19,99 EUR monatliches Grundabo und 4,99 % Gewinnbeteiligung. Im jetzigen Test wird nichts eingezogen. Berücksichtigt werden nur Trades, deren MOHLIO-Auftrag, Börsenorder, tatsächliche Ausführungen und Hauptbuchbewegungen eindeutig zusammenpassen. Ein frei änderbares Etikett oder ein Kontosaldo genügt nicht. Manuelle Trades, fremde Bots, Einzahlungen, Auszahlungen, vorher vorhandene Bestände und nicht belegte Erträge begründen keine Gewinnbeteiligung. Nicht unterstützte oder widersprüchliche Daten verhindern den betroffenen Abschluss; fehlende Daten gelten nicht als Nullgewinn.

Nettorechnung und Monatsgrenze

Die Testberechnung verrechnet sämtliche zugeordneten realisierten Gewinne und Verluste nach belegten Handelsgebühren über alle erfassten MOHLIO-Strategien. Erwerbskosten werden nach FIFO zugeordnet; Gebühren werden einmalig berücksichtigt. Das Grundabo wird separat berechnet und nicht vorher von der Gebührenbasis abgezogen. Die derzeitige technische Abrechnung verwendet EUR und vollständige Kalendermonate in Europe/Berlin einschließlich Sommerzeit. Eine andere Anzeigewährung oder ein durch IP ermitteltes Land ändert diese Abrechnung nicht.

Verlustvortrag, offene Positionen und Gewinnhöchststand

Bereits vergüteter Gewinn wird nicht erneut belastet. Die Testregel führt den kumulierten realisierten Nettogewinn seit Beginn des zugeordneten Kontobuchs und einen bisher vergüteten Gewinnhöchststand. Negative Bewertungen offener MOHLIO-Positionen mindern als Verlustreserve die Berechnungsbasis; positive offene Gewinne erhöhen sie nicht. Maßgeblich sind dokumentierte Monatsendkurse mit ausreichender Orderbuchtiefe und berücksichtigten geschätzten Verkaufskosten, nicht nachträglich ausgewählte Tageskurse. Fehlende oder unzureichende Bewertungen blockieren den Abschluss.

Neue Gebührenbasis = höchstens positiv verbleibender Betrag aus kumuliertem Nettogewinn plus negativer offener Verlustreserve minus bisherigem vergütetem Gewinnhöchststand. Frühere Verluste müssen deshalb zunächst aufgeholt werden. Neue Verluste führen im Testmodell nicht automatisch zur Erstattung rechtmäßig berechneter Gebühren früherer Monate, verzögern aber neue Gewinngebühren. Fehlerkorrekturen und gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben davon unberührt.

Beispiele und Cent-Rundung

Ohne vorherigen Gewinnhöchststand und ohne weitere Verlustreserve: zunächst 100 EUR Gewinn, am Monatsende nach weiteren Verlusten nur 50 EUR → 4,99 % von 50 EUR = gerundet 2,50 EUR Gewinnbeteiligung; zusammen mit 19,99 EUR Grundabo 22,49 EUR. Bei Nullgewinn oder Verlust fällt keine Gewinnbeteiligung an; das vereinbarte Grundabo würde im späteren Bezahlmodell grundsätzlich fortbestehen.

Wurden zuvor 100 EUR Gewinn vergütet, danach 40 EUR verloren und anschließend 60 EUR hinzugewonnen, übersteigen nur 20 EUR den früheren Höchststand. Die Testrechnung rundet den kumulierten Gebührenanspruch kaufmännisch auf Cent und zieht bereits berechnete Gewinngebühren ab. Dadurch kann ein ausgewiesener Cent-Ausgleich gegenüber einer isolierten Monatsrundung entstehen. Alle Beispiele sind fiktiv und keine Renditezusage.

Abrechnung, Einzug und Beanstandungen

Im späteren Modell sollen Grundabo und geprüfte Gewinnbeteiligung nach Monatsende gemeinsam abgerechnet werden. Der Nachweis muss Zeitraum, Gebührenversion, zugeordnete Trades, Kosten, Verlustvortrag, Positionsbewertungen, Gewinnhöchststand und Rundung getrennt ausweisen. Ein korrigierter Nachweis muss die frühere Fassung nachvollziehbar erhalten. Doppelabrechnungen sind auszuschließen. Rückfragen sind an keepdrimin@gmail.com möglich; eine kurze Prüfungsfrist darf gesetzliche Einwendungen nicht abschneiden.

Ein echter Einzug erfordert einen gesonderten kostenpflichtigen Vertrag, einen geeigneten Zahlungsanbieter und eine wirksame Zahlungsautorisierung. Ein API-Schlüssel für Kraken ist kein Lastschriftmandat. MOHLIO soll Vergütungen nicht durch Auszahlungsrechte vom Börsenkonto entnehmen. Steuern, verbindliche Endpreise, Zahlungsfristen, Vorabinformation, Teilmonate und Länderregeln müssen vor einem Kauf vollständig festgelegt sein. Hier wird kein bereits aktiver Zahlungsdienstleister behauptet.